Die Menschen wollen mehr Mitsprache. Direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung ist leicht umsetzbar.
Direkte Demokratie ist das beste Mittel, um das Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen und auch Maßnahmen durchzusetzen, die von den selbsternannten Eliten blockiert werden. In einer demokratischen Gesellschaft müssen die Bürger gemeinsam zu wichtigen Themen Entscheidungen treffen. Dazu müssen endlich die Instrumente der direkten Demokratie ausgebaut werden. Österreich braucht Bürgerentscheidungen auf allen Ebenen – Bund, Land und Gemeinde. Mehr direkte Demokratie bedeutet auch eine intensivere Auseinandersetzung mit Sachthemen im Rahmen der politischen Diskussionskultur. Die Parteien und deren Repräsentanten werden dadurch angehalten, die Bürger von ihren inhaltlichen Positionen zu überzeugen.
VOLKSINITIATIVE EINFÜHREN
Immer dann, wenn ein Volksbegehren vom Nationalrat verworfen wird, soll das Volk selbst entscheiden, ob die Initiative nicht doch Gesetz werden soll – Gesetzgebung unabhängig vom Willen des Nationalrates soll möglich sein. Volksbegehren sollen zu einer verpflichtenden Volksabstimmung führen, wenn vier Prozent der Stimmberechtigten, also rund 250.000 Menschen, ein Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Die Volksinitiative ist ein Instrument echter Volksgesetzgebung – das Recht geht vom Volk aus!
ABSETZUNGSMÖGLICHKEIT DER REGIERUNG DURCH DIE BÜRGER
Dem Volk sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, eine unfähige Regierung oder unfähige Regierungsmitglieder abzuberufen. Es handelt sich somit um einen Misstrauensantrag des Volkes. Vom Ablauf her soll er analog zur Volksinitiative ausgestaltet werden.
VOLKSBEFRAGUNG ALS MINDERHEITENRECHT UND DIREKT-DEMOKRATISCHES RECHTSINSTITUT
Ein Drittel der Nationalratsabgeordneten oder 100.000 Wahlberechtigte sollen eine Volksbefragung zu einem bestimmten Thema verlangen können.
VORSCHLAGSRECHT FÜR EU-KOMMISSAR AN STÄRKSTE PARTEI DER EU-WAHL
Derzeit entscheidet die Bundesregierung – aktuell eine Regierung mit einem Zuspruch von weniger als einem Drittel der Wahlberechtigten –, wer EU-Kommissar wird. Ein Vorschlagsrecht für die stimmenstärkste Partei würde die EU-Wahl aufwerten, auch in Hinblick auf die üblicherweise niedrige Wahlbeteiligung, und das Prozedere demokratisieren.
GESETZE KÖNNEN MIT EINER ABLAUFZEIT VERSEHEN WERDEN
Die gewählten Volksvertreter haben das Selbstbestimmungsrecht des Souveräns zu achten, indem sie ihre Kompetenz als Gesetzgeber nicht dazu nutzen, künftige Generationen zu belasten. Sämtliche Gesetze sind daher nach ihrer Wirkung auf jene zu beurteilen, die noch kein Mitbestimmungsrecht haben. Um die regelmäßige Überprüfung von Gesetzen sicherzustellen, sollen vermehrt „Sunset-Klauseln“ zum Einsatz kommen.
NEIN ZU E-VOTING
Im Zuge der Briefwahl kommt es immer wieder zu Ungereimtheiten und Vorwürfen, dass etwa in „Migranten-Communities“ oder in Pensionistenheimen Stimmen zentral gesammelt und abgegeben werden. Damit sind dem Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet. Die massive Abweichung der Briefwahlergebnisse von den Resultaten der Urnenwahl ist statistisch nicht erklärbar. Die Briefwahl soll daher abgeschafft, zumindest sicherer werden und auch „e-Voting“ keinesfalls zugelassen werden, da es neben den bereits erwähnten Risiken auch noch ein Anziehungspunkt für kriminelle Hacker wäre. Wem die Demokratie ein Anliegen ist, dem kann zugemutet werden, persönlich im Wahllokal zu erscheinen.