Hilfe für Impfopfer, Verantwortung für Entscheidungsträger.
ENTSCHÄDIGUNG FÜR ALLE CORONA-SCHÄDEN
Corona und die Corona-Maßnahmen haben das Leben der Österreicher in allen Lebensbereichen mehr als drei Jahre massiv beeinflusst und eine Reihe von Schäden verursacht. Wir treten für die Einführung eines Hilfsfonds für Corona-Folgen nach dem Beispiel Niederösterreichs ein, wo seit 2023 die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf eine einmalige Geldleistung im Zusammenhang mit etwa Impfbeeinträchtigungen, „Long-COVID“, psychologischen Behandlungskosten oder Nachhilfestunden für Kinder und Jugendliche zu stellen.
VOLLSTÄNDIGE AMNESTIE UND RÜCKZAHLUNG VON CORONA-STRAFEN
Der Verfassungsgerichtshof hat zahlreiche Corona-Maßnahmen nachträglich für verfassungswidrig erklärt. Wir treten daher für eine unmittelbare und ausnahmslose Amnestie für alle von Verwaltungsstrafen Betroffenen, etwa bei Verstößen gegen die Abstandsregeln oder das Maskentragen, und eine Rücküberweisung aller eingehobenen Strafen ein. Einträge im Verwaltungsstrafregister, die immer noch aufscheinen, sind zu löschen.
NEIN ZU JEDEM IMPFZWANG UND ZUM WHO-PANDEMIEVERTRAG
Der in Verhandlung befindliche Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) würde die WHO ermächtigen, eine Pandemie auszurufen und restriktive Maßnahmen wie „Lockdowns“ und Impfzwang jederzeit umsetzbar zu machen. Die Durchsetzung durch Österreich könnte zudem mittels Sanktionen erzwungen werden. Österreich darf diesem Abkommen nicht beitreten. Wir treten vielmehr dafür ein, mit einem eigenen Gesetz den Schutz der Souveränität des österreichischen Gesundheitssystems zu gewährleisten.
VOLLE POLITISCHE UND JURISTISCHE AUFARBEITUNG DER CORONA-MASSNAHMEN UND IHRER HINTERGRÜNDE
Die Regierung ist aufgefordert, sämtliche Entscheidungsgrundlagen und Protokolle aller Gremien offenzulegen, die in der Corona-Zeit über Einschränkungen und Maßnahmen beraten, diese empfohlen und angeordnet haben. Auf Basis dieser Offenlegung ist in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die politische Verantwortung zu klären und sind gegebenenfalls auch strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten, wenn wider besseres Wissen freiheitseinschränkende und/oder gesundheitsschädliche Maßnahmen verhängt wurden.
AUFKLÄRUNG DER IMPFSTOFF-BESCHAFFUNG AUF EU-EBENE
Gleichfalls völlig offenzulegen und aufzuklären sind die Beschaffungsvorgänge für Corona-Impfstoffe in der EU, insbesondere die Bestellung von Impfstoff zum Preis von rund 35 Milliarden Euro per SMS von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an den Vorstandsvorsitzenden des Pharma-Riesen Pfizer. Strafrechtliche Ermittlungen in dieser Causa laufen bereits. Österreich soll sich diesen jedenfalls anschließen und versuchen, den durch die EU zugefügten finanziellen Schaden einzuklagen.