Am 29. September 2024 findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie beim Wählen haben (Vorzugstimme).
Für gute 5 Jahre setze ich mich gerne ein. Denn Schwarz-Grün hat alles getan, um uns das Leben schwer zu machen. Ob wir einen Wandel am 29.09.2024 in Österreich schaffen, hängt allein von Ihnen ab.
Seit langem setze ich mich für Grundrechte, Bargeld, Konsumenten, Datenschutz, Familien, und im Bildungsbereich für mehr Wahlfreiheit ein. Wenn Sie gut finden, was ich mache, bitte ich Sie um Ihre Unterstützung mit Ihrer Vorzugsstimme (österreichweit auf der FPÖ-Bundesliste).
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am 29. September das 16. Lebensjahr vollenden, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Wen kann ich wählen?
Insgesamt werden 183 Abgeordnete gewählt. Einerseits kann eine Parteiliste gewählt werden, anderseits können bis zu drei Vorzugsstimmen (auf Bundesebene (ganz Österreich), auf Landesebene (jeweiliges Bundesland) und Wahlkreisebene (im Wahlkreis, zB 3F, das sind die Bezirke Baden und Mödling vergeben werden.
Wie kann ich eine Vorzugsstimme vergeben?
Bei der Vorzugsstimme für Bundesliste und Landesliste kann nichts angekreuzt werden. Es ist erforderlich den Namen des Kandidaten hinzuschreiben. Nur auf der Regionalliste kann angekreuzt werden.
Wer meinen Einsatz für die Bürger gut findet, kann das mit Vorzugsstimme unterstützen. Ich kandidiere österreichweit auf der FPÖ-Bundesliste (bitte "Forsthuber" hinschreiben, gleich in das erste Feld unter dem X für die FPÖ).
Was ist wenn ich am 29. Septebmer keine Zeit habe?
Es gibt die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu müssen Sie bei Ihrer Gemeinde eine Wahlkarte beantragen. Schriftlich kann die Wahlkarte bis zum 25. September und mündlich bis zum 27. September, 12.00 Uhr, beantragt werden. Der Versand der Wahlkarten beginnt ungefähr drei Wochen vor der Wahl. Die Wahlkarte muss die zuständige Gemeindewahlbehörde spätestens am 29. September um 06.30 Uhr erreichen oder vor Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben werden. Die Kosten für den Versand trägt der Bund (auch wenn die Wahlkarte im Ausland aufgegeben wird).
Wir empfehlen die Wahlkarte nur bei einem tatsächlichen Verhinderungsgrund zu nutzen, oder direkt bei der Gemeinde zu wählen (das heißt eine Wahlkarte mündlich beantragen, dort gleich ausfüllen und abgeben). Damit hat man die Gewissheit, dass die Wahlkarte auch rechtzeitig ankommt. Ansonsten ist es besser persönlich ins Wahllokal zu kommen.
Auf einen Blick
Mindestalter: 16
1 Parteistimme
3 Vorzugsstimmen: Bundesliste, Landesliste (jeweils zum Hinschreiben) und Wahlkreis (ankreuzen)
Partei vor Name (Vorzugstimme)
Forsthuber bei der FPÖ Bundesliste hinschreiben (gleich das erste Feld unter dem X für FPÖ).